Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 15. Oktober 2026
1. Anbieter
Diving & Adventure ist eine Marke der Adventure Tours Mallorca S.L., C/ Can Calafat 48, Nave 60, Local 4, Polígono Son Oms, 07199 Palma, Spanien, NIF B67682914, Tourismusregister TA/121. Telefon / WhatsApp: +34 619 980 242 (täglich 9:00–18:00 Uhr), E-Mail: info@divingandadventure.com. Im Folgenden „wir“.
2. Geltungsbereich
2.1 Diese AGB gelten für alle Aktivitäten und Leistungen, die über divingandadventure.com oder direkt bei uns gebucht werden, insbesondere Schnuppertauchen, Tauchgänge für brevetierte Taucher, Tauchkurse, Schnorcheln, geführte Buggy-Touren, Kinder-Buggy und die Buggy-Tagesvermietung ohne Guide.
2.2 Für einzelne Aktivitäten gelten zusätzlich die besonderen Bedingungen in Abschnitt 11 und die Angaben in der Beschreibung der Aktivität. Bei Widersprüchen gehen die besonderen Bedingungen vor.
2.3 Vor Beginn können für die Durchführung erforderliche Angaben und Nachweise verlangt werden, insbesondere zur Fahrerberechtigung, zum Fahrzeugzustand oder zur gesetzlich erforderlichen gesundheitlichen Eignung. Die hiermit verbundenen Teilnahmevoraussetzungen werden vor Buchung mitgeteilt. Eine Unterschrift vor Ort erweitert einen bereits geschlossenen Vertrag nicht um zuvor nicht vereinbarte Entgelte oder Haftungsverzichte.
3. Buchung und Vertragsschluss
3.1 Die Darstellung der Aktivitäten auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit Abschluss der Buchung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt mit unserer Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.
3.2 Buchungen über divingandadventure.com, per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder in unserem Ticket Shop werden ausschließlich direkt mit Adventure Tours Mallorca S.L. geschlossen.
3.3 Bei Buchung über Partnerportale oder Reisebüros sind wir Veranstalter der Aktivität. Zahlung, Stornierung und Erstattung richten sich dann nach den Bedingungen des Portals und werden über das Portal abgewickelt. Für die Durchführung vor Ort gelten diese AGB.
3.4 Der Buchende steht dafür ein, dass alle angemeldeten Teilnehmer diese AGB kennen und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, insbesondere Alter, Gesundheitszustand und Tauchbrevet.
4. Preise und Zahlung
4.1 Alle Preise sind Endpreise in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (IVA).
4.2 Bei Online-Buchung ist der Preis vollständig im Voraus zu zahlen. Die Zahlung erfolgt über die angebotenen Zahlungsdienste (z. B. Kreditkarte über Stripe oder, sofern angeboten, PayPal). Der Open Water Kurs wird direkt mit uns abgestimmt und gebucht; die Zahlung erfolgt per Banküberweisung gemäß den vor Vertragsschluss mitgeteilten Zahlungsbedingungen (Abschnitt 11.3).
4.3 Ist bei der Buchung „Zahlung vor Ort“ vereinbart, ist der Preis vor Beginn der Aktivität bar oder mit Karte zu zahlen. Ohne vollständige Zahlung ist keine Teilnahme möglich. Bei No-Show oder Stornierung unter 24 Stunden ist auch in diesem Fall der volle Preis geschuldet.
4.4 Optionale Zusatzleistungen (z. B. Haftungsreduzierung Buggy (geführte Touren, siehe 11.6.4), Leihausrüstung, Lernmaterial) werden vor Ort vor Beginn bezahlt, sofern sie nicht bei der Buchung bezahlt wurden.
4.5 Für geführte Buggy-Touren erheben wir keine Kaution. Für die Buggy-Tagesvermietung ohne Guide gilt Abschnitt 11.9.4.
5. Kein Widerrufsrecht
Für Freizeitdienstleistungen, die zu einem bestimmten Termin erbracht werden, besteht nach Art. 103 l) des spanischen Verbraucherschutzgesetzes (TRLGDCU) kein Widerrufsrecht. Es gelten ausschließlich die Stornierungsbedingungen in Abschnitt 6.
6. Stornierung durch den Kunden
6.1 Stornierungen sind kostenlos möglich, wenn sie mindestens 24 Stunden vor Beginn bei uns eingehen. Auch eine Stornierung genau 24 Stunden vor Beginn ist kostenlos. Der Preis wird vollständig erstattet. Für Tauchkurse gelten abweichende Fristen (Abschnitt 11.3), für die Buggy-Tagesvermietung gilt Abschnitt 11.9.13.
6.2 Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor Beginn, bei Nichterscheinen (No-Show) oder bei verspätetem Erscheinen erfolgt keine Erstattung.
6.3 Stornierungen sind per E-Mail, WhatsApp oder über den Link in der Buchungsbestätigung zu erklären. Maßgeblich ist der Eingang bei uns.
6.4 Eine Umbuchung auf einen anderen Termin ist nach Verfügbarkeit möglich, wenn sie mindestens 24 Stunden vor Beginn bei uns beantragt wird.
7. Absage durch uns
7.1 Sagen wir eine Aktivität ab, erhält der Kunde nach seiner Wahl einen Ersatztermin oder die volle Erstattung des gezahlten Preises.
7.2 Wir können eine Aktivität absagen, wenn eine in der Beschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Kunde wird darüber mindestens 24 Stunden vor Beginn informiert.
7.3 Ob neben einer geschuldeten Erstattung des Aktivitätspreises weitere Ansprüche bestehen, insbesondere wegen Reise-, Hotel- oder Transportkosten, richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und Abschnitt 12. Eine darüber hinausgehende vertragliche Erstattungsgarantie wird nicht übernommen.
8. Wetter und Meeresbedingungen
8.1 Ist die sichere Durchführung wegen Wetter, Seegang, Strömung oder Sicht nicht möglich, sagen wir die Aktivität ab oder verlegen sie. Der Kunde erhält einen Ersatztermin oder die volle Erstattung.
8.2 Die Entscheidung trifft der verantwortliche Tauchlehrer bzw. Guide allein nach Sicherheitsgesichtspunkten, auch kurzfristig vor Ort. Die Entscheidung kann auch während der Aktivität fallen; wird sie nach Beginn abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Erstattung, sofern der Abbruch nicht von uns zu vertreten ist.
8.3 Bewölkung oder leichter Regen sind kein Grund für eine kostenlose Stornierung.
9. Änderungen und Pünktlichkeit
9.1 Wir dürfen Tauch- oder Schnorchelplatz, Route, Treffpunkt oder Ablauf ändern, wenn Sicherheit, behördliche Vorgaben, Wetter, Veranstaltungen oder Verkehr es erfordern. Der Charakter der Aktivität bleibt erhalten.
9.2 Die Aktivitäten beginnen pünktlich. Treffpunkt und Ankunftszeit stehen in der Buchungsbestätigung: in der Regel 30 Minuten vorher am Ticket Shop in El Arenal oder 15 Minuten vorher direkt am Dive Center in Cabo Regana. Wer zu spät kommt, kann nicht mehr teilnehmen; es gilt Abschnitt 6.2.
10. Teilnahme und Sicherheit
10.1 Die Teilnehmer müssen für die gebuchte Aktivität körperlich geeignet sein. Gesundheitliche Einschränkungen, Schwangerschaft oder die Einnahme von Medikamenten, die die Reaktionsfähigkeit beeinflussen, sind vor Beginn mitzuteilen. Während einer Schwangerschaft ist Tauchen nicht möglich. Im Zweifel entscheidet der Tauchlehrer bzw. Guide über die Teilnahme.
10.2 Minderjährige nehmen nur mit Zustimmung und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten erwachsenen Person teil. Für minderjährige Tauchteilnehmer ist unser spezielles Formular „Jugendtauchen“ erforderlich. Es muss vom Erziehungsberechtigten vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Dies kann vor Ort erfolgen oder das ausgefüllte und unterschriebene Formular kann uns vorab zugesandt werden; es muss uns spätestens vor Beginn der Tauchaktivität vorliegen. Besondere Vorgaben zur persönlichen Anwesenheit eines Erziehungsberechtigten bei anderen Aktivitäten, insbesondere beim Kinder-Buggy, bleiben bestehen.
10.3 Den Sicherheitsanweisungen der Tauchlehrer und Guides ist jederzeit Folge zu leisten. Die ausgegebene Schutzausrüstung ist zu tragen.
10.4 Alkohol und Drogen: Für Taucher, Schnorchler und Fahrer gilt 0,0 Promille. Der Konsum von Alkohol oder Drogen vor und während der Aktivität ist verboten.
10.5 Wir dürfen Teilnehmer von der Aktivität ausschließen oder sie für sie beenden, wenn
- der begründete Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht,
- Sicherheitsanweisungen missachtet oder andere gefährdet werden,
- die Teilnahmevoraussetzungen (z. B. Alter, Gesundheitszustand, Brevet, Führerschein, Versicherungsnachweis) nicht erfüllt sind oder falsche Angaben gemacht wurden,
- der Teilnahmevertrag oder der medizinische Fragebogen nicht unterschrieben wird.
Hat der Teilnehmer den Grund für den Ausschluss zu vertreten, erfolgt keine Erstattung; es gilt Abschnitt 6.2. In allen anderen Fällen erhält der Teilnehmer nach seiner Wahl einen Ersatztermin oder die Erstattung des nicht erbrachten Teils der Leistung.
10.6 Tauchversicherung – verbindliche Teilnahmevoraussetzung
Für die Teilnahme an unseren Gerätetauchaktivitäten ist ein gültiger, für die gebuchte Aktivität in Spanien ausreichender Tauchunfall- und Haftpflichtversicherungsschutz erforderlich. Der Schutz muss den gesamten Zeitraum der Teilnahme und die jeweilige Art des Tauchens abdecken.
Teilnehmer mit bereits bestehendem geeignetem Versicherungsschutz legen uns vor Beginn einen nachvollziehbaren Nachweis über Versicherer, Gültigkeit und versicherte Aktivität vor. Gleichwertiger Versicherungsschutz anderer Anbieter wird akzeptiert; eine bestimmte Versicherungsmarke ist nicht vorgeschrieben.
Wer keinen ausreichenden Versicherungsschutz nachweist, muss vor Beginn passenden Kurzzeitschutz abschließen. Ein entsprechender Abschluss wird über unser vor Ort angebotenes Versicherungsangebot ermöglicht. Angeboten wird eine Tagesversicherung von Scuba Medic zum Preis von 10 € je Tauchtag. Versicherer, Leistungsumfang, wesentliche Ausschlüsse und der zusätzliche Preis werden vor der verbindlichen Buchung der Tauchaktivität zugänglich gemacht. Ohne nachgewiesenen ausreichenden Schutz ist keine Teilnahme möglich.
Ist die erforderliche Absicherung bei einem konkret gebuchten Angebot bereits im Preis enthalten, wird dies in dessen Leistungsbeschreibung ausdrücklich angegeben. Für denselben bereits abgedeckten Versicherungsbedarf verlangen wir keinen zusätzlichen Abschluss.
Die Versicherung des Teilnehmers ersetzt weder unsere eigenen gesetzlichen Versicherungspflichten noch unsere gesetzliche Haftung. Gesetzliche Erstattungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
11. Besondere Bedingungen je Aktivität
11.1 Schnuppertauchen
- Teilnahme ab 10 Jahren. Kinder von 10 bis einschließlich 12 Jahren nur mit einem Erziehungsberechtigten oder einer von ihm beauftragten erwachsenen Aufsichtsperson im Wasser.
- Teilnehmer müssen schwimmen können.
- Vor dem Tauchen ist der für die Aktivität vorgesehene medizinische Fragebogen vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Die darin enthaltenen Auswertungshinweise und gegebenenfalls weiterführenden Fragen sind zu beachten. Eine ärztliche Freigabe ist erforderlich, wenn sich dies aus der Auswertung des Fragebogens oder den anwendbaren Sicherheitsvorgaben ergibt. Die erforderliche ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung darf nicht älter als 12 Monate sein und muss vor Beginn vorliegen. Ohne eine erforderliche Freigabe ist keine Teilnahme möglich. Bei Stornierung mindestens 24 Stunden vor Beginn wird der Preis erstattet; im Übrigen gilt Abschnitt 6. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Maximale Tiefe und Ablauf richten sich nach den Standards der Ausbildungsorganisation und der Entscheidung des Tauchlehrers.
- Eigene Kameras (z. B. Action-Cams oder Handys im Unterwassergehäuse) dürfen beim Schnuppertauchen nicht mitgenommen werden. Auf Wunsch kann ein kostenpflichtiges Foto-/Videopaket unserer Tauchlehrer hinzugebucht werden. Es ist nicht im Preis des Schnuppertauchens enthalten; Preis und Leistungsumfang werden vor der Zusatzbuchung mitgeteilt (Abschnitt 13.1).
- Beim Schnuppertauchen ist der nach Abschnitt 10.6 erforderliche Versicherungsschutz über das Dive Center im Preis enthalten; ein eigener Versicherungsnachweis ist nicht erforderlich.
11.2 Tauchgänge für brevetierte Taucher
- Wir bieten ausschließlich Tauchgänge vom Ufer an, keine Bootstauchgänge und kein Nitrox.
- Vor dem ersten Tauchgang sind ein gültiges Tauchbrevet (Karte oder digitale Karte) und nach Möglichkeit das Logbuch vorzulegen. Getaucht wird nur im Rahmen der Grenzen des jeweiligen Brevets.
- Liegt der letzte Tauchgang mehr als 12 Monate zurück, ist vorher ein kostenpflichtiger Auffrischungstauchgang (Refresher) erforderlich.
- Jeder Taucher füllt vor dem ersten Tauchgang den medizinischen Fragebogen aus; Abschnitt 11.1 gilt entsprechend.
- Ein gültiger Tauchversicherungsschutz ist Pflicht (Abschnitt 10.6).
11.3 Tauchkurse
- Kurse werden nach den Standards der jeweiligen Ausbildungsorganisation (z. B. PADI) durchgeführt. Ein Brevet wird nur erteilt, wenn der Teilnehmer alle Leistungsanforderungen erfüllt. Einen Anspruch auf Brevetierung gibt es nicht.
- Zusätzliche Trainingseinheiten, die für das Erreichen der Anforderungen nötig sind, werden nach Preisliste berechnet.
- Open Water Buchung und Zahlung: Der Kurs wird direkt mit uns abgestimmt und gebucht. Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung nach den vor Vertragsschluss mitgeteilten Zahlungsbedingungen. Gesamtpreis, der gesonderte Preisanteil für eLearning und gegebenenfalls weitere Lernmaterialien werden vor der verbindlichen Buchung ausgewiesen. Der medizinische Fragebogen und die Teilnahmevoraussetzungen werden vor der verbindlichen Buchung zur Verfügung gestellt.
- Theorie / eLearning: Die Freischaltung erfolgt nach Zahlungseingang. Soll sie vor Ablauf einer bestehenden gesetzlichen Widerrufsfrist erfolgen, holen wir zuvor eine gesonderte ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur vorzeitigen Bereitstellung sowie seine Bestätigung ein, dass er mit Beginn der Bereitstellung sein Widerrufsrecht für diese digitalen Inhalte verliert. Dies kann beispielsweise durch eine ausdrückliche Erklärung per E-Mail erfolgen. Die Erklärung und die Vertragsbestätigung werden dem Kunden auf einem dauerhaften Datenträger, beispielsweise per E-Mail, bestätigt. Eine Buchung oder Überweisung allein ersetzt diese Erklärung nicht.
- Der gesondert ausgewiesene eLearning-Anteil wird bei einer Kundenstornierung nur dann nicht erstattet, wenn die Bereitstellung begonnen hat und das Widerrufsrecht hierfür unter den Voraussetzungen des Art. 103 m TRLGDCU wirksam erloschen ist. Gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei mangelhaften digitalen Inhalten, bleiben unberührt. Für körperliche Lernmaterialien gelten die jeweils anwendbaren gesetzlichen Regeln; die bloße Aushändigung führt nicht automatisch zum Verlust eines bestehenden Widerrufsrechts.
- Stornierung des Praxisteils: Abweichend von Abschnitt 6 ist eine kostenlose Stornierung mindestens 14 Tage vor Kursbeginn möglich. Erstattet wird der gezahlte Kurspreis; ein Abzug des gesondert ausgewiesenen eLearning-Anteils erfolgt nur unter den vorstehend genannten Voraussetzungen. Bei Stornierung weniger als 14 Tage vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen erfolgt keine Erstattung des Praxisteils. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
- Medizinische Gründe: Die Regelung zur erforderlichen ärztlichen Freigabe in Abschnitt 11.1 gilt entsprechend. Kann eine erforderliche Freigabe nicht vorgelegt werden, ist keine Teilnahme möglich. Für die Stornierung gelten die Regeln dieses Abschnitts; ein Gutschein wird nicht ausgestellt. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
- Wird ein begonnener Kurs aus Gründen abgebrochen, die der Teilnehmer zu vertreten hat (z. B. Gesundheit, Verspätung, Abreise), werden bereits erbrachte Kursteile nicht erstattet. Der Kurs kann innerhalb von 12 Monaten nach Verfügbarkeit fortgesetzt werden.
- Muss der Kurs wegen Wetter oder Seegang unterbrochen werden, bieten wir Ersatztermine an. Ist das während des Aufenthalts nicht möglich, erstatten wir die nicht erbrachten Kursteile anteilig oder stellen eine Bescheinigung (Referral) für die Fortsetzung bei einer anderen Tauchschule aus.
11.4 Schnorcheln
- Teilnahme ab 8 Jahren. Teilnehmer müssen schwimmen können.
- Kinder von 8 bis einschließlich 13 Jahren nur in Begleitung eines Erwachsenen im Wasser (Abschnitt 10.2).
11.5 Nach dem Tauchen
Nach einem einzelnen Tauchgang müssen bis zum Flug oder bis zum Aufsuchen großer Höhe mindestens 12 Stunden liegen, nach mehreren Tauchgängen (auch an mehreren Tagen) mindestens 18 Stunden. Das gilt auch für eine Buggy-Tour ins Gebirge am selben Tag nach dem Tauchen.
11.6 Geführte Buggy-Touren
11.6.1 Art der Leistung, Fahrer und Mitfahrer
Die geführte Buggy-Tour ist eine begleitete Aktivität und keine Vermietung zur freien Nutzung. Fahrer müssen bei On-Road-Touren mindestens 18 Jahre und bei Offroad-Touren mindestens 21 Jahre alt sein, eine für das Fahrzeug in Spanien gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, diese im Original oder über einen gesetzlich anerkannten amtlichen digitalen Nachweis (z. B. die App miDGT) vorlegen und vor Fahrtbeginn registriert sein. Fotos und einfache Kopien genügen nicht. Ein Fahrerwechsel ist nur zwischen registrierten Fahrern, nach Zustimmung des Guides und im Stillstand zulässig; während der Tour ist ein Wechsel vorgesehen.
Beifahrer vorne: ab 12 Jahren und 135 cm Körpergröße. Mitfahrer hinten im Vierer-Buggy: ab 4 Jahren. Geschlossene Schuhe sind Pflicht; Flip-Flops sind nicht erlaubt.
11.6.2 Fahrweise und Sicherheit
Die Straßenverkehrsregeln sind jederzeit einzuhalten. Die Begleitung durch einen Guide entbindet den Fahrer nicht von seinen eigenen Fahrerpflichten. Sicherheitsanweisungen sind zu befolgen, soweit sie nicht geltenden Verkehrsvorschriften widersprechen. Eigenmächtiges Verlassen der vom Guide vorgegebenen Route, Fahrten abseits dieser Route, Überholen des Guides, Driften, Wettrennen und absichtliches Durchdrehen der Räder sind untersagt. Für Fahrer gilt als Teilnahmebedingung 0,0 Promille; Fahren unter Drogeneinfluss ist untersagt. Handys oder Kameras dürfen während der Fahrt nicht in der Hand gehalten oder bedient werden. Vorgeschriebene Gurte und ausgegebene Schutzausrüstung sind zu benutzen.
11.6.3 Kaution und Fahrzeugschadenhaftung
Für geführte Buggy-Touren erheben wir keine Kaution. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden am überlassenen Buggy auf insgesamt höchstens 1.500 € je Schadensereignis begrenzt. Die Begrenzung gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Ist der ersatzfähige Schaden geringer, ist nur der geringere Betrag geschuldet. Vorschäden und normaler Verschleiß werden nicht berechnet. Zahlungen für denselben Schaden werden angerechnet.
11.6.4 Optionale Haftungsreduzierung (nur bei geführten Touren)
Gegen 20 € je registriertem Fahrer kann vor Tourbeginn eine vertragliche Reduzierung dieser Fahrzeugschadenhaftung auf 0 € vereinbart werden. Die ausdrückliche Auswahl und Zahlung werden dokumentiert. Für einen Fahrer, der diese Option nicht vereinbart hat, bleibt es bei der regulären Haftungsregel.
Die Reduzierung gilt nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Ein Regelverstoß allein führt nicht automatisch zu unbegrenzter Haftung; entscheidend sind die Schadensursächlichkeit und der Verschuldensgrad. Die Reduzierung betrifft unsere Ansprüche wegen Fahrzeugschadens, nicht Bußgelder oder Ansprüche geschädigter Dritter. Sie ist keine Vollkaskoversicherung und gilt nicht für Vermietungen ohne Guide.
11.6.5 Unfälle und Verantwortung des Veranstalters
Unfälle, Pannen und Sicherheitsmängel sind dem Guide unverzüglich mitzuteilen. Für unsere eigene Haftung gilt Abschnitt 12. Unsere gesetzlichen Organisations-, Einweisungs- und Sicherheitspflichten werden durch die Fahrerpflichten nicht ausgeschlossen.
11.7 Kinder-Buggy
- Selbst fahren dürfen Kinder von 8 bis 14 Jahren.
- Ein Erziehungsberechtigter muss vor Ort anwesend sein und die Einverständniserklärung für jedes Kind unterschreiben.
- In den ersten Runden fährt ein Erwachsener mit. Erst danach entscheidet der Guide, ob das Kind allein fahren darf.
- Helm und Gurt sind Pflicht. Die Höchstgeschwindigkeit wird je nach Alter und Erfahrung elektronisch begrenzt.
- Eine Vollkasko besteht nicht. Verursacht das Kind durch Missachtung der Sicherheitsregeln oder unsachgemäße Nutzung einen Schaden an Fahrzeug oder Ausrüstung, beteiligt sich die unterzeichnende Person mit höchstens 300 € pro Schadensfall. Ausgenommen sind Materialfehler, normaler Verschleiß und Fehler unsererseits. Einzelheiten regelt die Teilnahme- und Haftungsvereinbarung Kinderbuggy.
11.8 Leihausrüstung
Ausgegebene Ausrüstung ist pfleglich zu behandeln und vollständig zurückzugeben. Für schuldhaft verursachten Verlust oder schuldhafte Beschädigung können wir den tatsächlich ersatzfähigen Schaden verlangen. Alter und Zustand des Gegenstands, erforderliche Reparaturkosten und gegebenenfalls ein Vorteil durch eine Ersatzbeschaffung werden berücksichtigt. Vorschäden und normaler Verschleiß werden nicht berechnet. Für Gegenstände, die bereits von einer besonderen Fahrzeugschadenregel erfasst werden, wird dieselbe Schadensposition nicht nochmals berechnet.
11.9 Buggy-Tagesvermietung ohne Guide
Diese besonderen Bedingungen betreffen ausschließlich die Selbstfahrermiete ohne Guide. Sie sind nicht die Bedingungen einer geführten Buggy-Tour. Vermieter ist Adventure Tours Mallorca S.L.
11.9.1 Vertragsgegenstand
Der Vermieter überlässt dem Mieter einen Straßenbuggy Renli RL1100 (1100 ccm, Schaltgetriebe, zugelassen für zwei Personen) zum Selbstfahren ohne Guide und ohne Begleitfahrzeug. Das konkret überlassene Fahrzeug wird im Mietvertrag und im Übergabeprotokoll durch sein Kennzeichen identifiziert.
11.9.2 Mietzeit und Ort
Die Übernahme erfolgt um 10:00 Uhr, die Rückgabe spätestens um 18:00 Uhr desselben Tages in Son Oms, C/ Can Calafat 48, Nave 60, Local 4, Polígono Son Oms, 07199 Palma. Optional und nach vorheriger Absprache wird der Mieter um 09:30 Uhr am AT Ticketshop, Carretera de l'Arenal 33 (Balneario 7–8), abgeholt und nach Son Oms gefahren; Übergabe und Rückgabe des Fahrzeugs finden immer in Son Oms statt.
11.9.3 Preis, Kraftstoff und Kilometer
Der Preis beträgt 180,00 € pro Buggy (nicht pro Person) und enthält 50 Kilometer. Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben; der während der vereinbarten Mietzeit verbrauchte Kraftstoff ist vollständig im Mietpreis enthalten, der Mieter muss weder tanken noch das Fahrzeug vollgetankt zurückbringen. Jeder Kilometer über die 50 Freikilometer hinaus kostet 0,60 €; der Kilometerstand wird bei Übergabe und Rückgabe gemeinsam abgelesen, im Protokoll festgehalten und bei der Rückgabe abgerechnet.
11.9.4 Kaution, Zahlung und Schadensabrechnung
Vor der Übergabe wird eine Kaution von 500,00 € als Kartenreservierung oder in bar hinterlegt; sie ist kein Bestandteil des Mietpreises. Die Freigabe erfolgt binnen zwei Werktagen nach schadensfreier Rückgabe und Begleichung offener Beträge; die Bearbeitungszeit der Bank kann länger dauern. Einbehalt oder Belastung setzen eine nachvollziehbare schriftliche Abrechnung (auch per E-Mail) der konkret geltend gemachten Forderung voraus. Bei Fahrzeugschäden enthält diese eine Schadensbeschreibung, Fotos und einen Kostenvoranschlag oder eine Rechnung. Der Mieter wird gebeten, Einwendungen binnen 7 Kalendertagen mitzuteilen. Diese Frist beschränkt weder gesetzliche Rechte noch spätere berechtigte Einwendungen; Schweigen gilt nicht als Anerkennung der Forderung. Kautionsbeträge, die nicht zur Sicherung einer konkret begründeten Forderung benötigt werden, werden unverzüglich freigegeben. Derselbe Schaden wird nicht doppelt berechnet (nicht Reparatur und Wertminderung zugleich); die Kaution ist keine zusätzliche Forderung neben der Haftung nach Abschnitt 11.9.8, sondern dient nur der Sicherung und wird auf berechtigte Forderungen angerechnet; sie begrenzt oder erweitert diese Haftung nicht.
11.9.5 Fahrer und Beifahrer
Jeder eingetragene Fahrer muss mindestens 23 Jahre alt sein und seit mindestens 3 Jahren eine für das Fahrzeug in Spanien gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen; maßgeblich ist das Datum der Ersterteilung der Klasse B, nicht das Ausstellungsdatum des aktuellen Führerscheins. Die Fahrerlaubnis muss das Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe umfassen; eine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge genügt nicht. Diese ist vor Übergabe vorzulegen und während der gesamten Mietzeit mitzuführen. Grundsätzlich ist das Original erforderlich. Ein amtlicher digitaler Nachweis wird nur akzeptiert, soweit er in Spanien für die betreffende Fahrerlaubnis gesetzlich anerkannt und vor Ort verifizierbar ist. Einfache Kopien, Fotos und PDF-Kopien reichen nicht aus. Ein gegebenenfalls erforderlicher internationaler Führerschein ist zusammen mit dem nationalen Führerschein mitzuführen. Das Fahrzeug hat ein Schaltgetriebe und darf nur von Personen gefahren werden, die damit umgehen können. Ein zweiter Fahrer ist nur fahrberechtigt, wenn er im Mietvertrag eingetragen ist und 20,00 € entrichtet wurden; die Überlassung an andere Personen ist untersagt. Ein Beifahrer wird ab vollendetem 12. Lebensjahr oder ab 135 cm Körpergröße befördert.
11.9.6 Nutzung und Verbote
Gefahren wird ausschließlich auf asphaltierten öffentlichen Straßen, unter Beachtung der spanischen Verkehrsregeln und stets angelegtem Sicherheitsgurt. Verboten sind: Offroad-Fahrten und Fahrten an Stränden, Driften, Rennen und Wettbewerbe, Abschleppen, die Beförderung von mehr als zwei Personen, Untervermietung oder Überlassung an Dritte, Rauchen im Fahrzeug sowie das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder fahruntüchtig machenden Medikamenten. Das Fahrzeug ist ordnungsgemäß zu parken und abzuschließen, der Schlüssel ist stets mitzunehmen. Bei Tabakgeruch oder Verschmutzung, die eine Sonderreinigung erfordert, werden pauschal 80,00 € berechnet; dem Mieter bleibt der Nachweis geringerer Kosten vorbehalten.
11.9.7 Fahrzeugzustand und Dokumentation
Zustand, Kilometerstand und Tankstand werden bei Übergabe und bei Rückgabe gemeinsam geprüft und im Übergabe- und Rückgabeprotokoll festgehalten, das Bestandteil des Mietvertrags ist. Der Vermieter dokumentiert den Zustand zu beiden Zeitpunkten mit Fotos; der Mieter darf eigene Fotos anfertigen. Im Protokoll vermerkte Vorschäden gehen nicht zulasten des Mieters.
11.9.8 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für Schäden am Fahrzeug, die er verschuldet hat. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist seine Haftung auf höchstens 1.500,00 € je Schadensereignis begrenzt. Diese Begrenzung gilt, soweit gesetzlich zulässig, nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie dann, wenn der Schaden oder ein Versicherungsnachteil durch Alkohol- oder Drogenkonsum, durch einen nicht eingetragenen Fahrer, durch verbotene Offroad-Nutzung oder durch eine schuldhafte Verletzung der Pflichten aus Abschnitt 11.9.10 verursacht oder vergrößert wurde. Keine Haftung besteht für Vorschäden, normalen Verschleiß, technische Defekte ohne Verschulden des Mieters und Fälle höherer Gewalt. Für Schäden Dritter gilt Abschnitt 11.9.9.
11.9.9 Versicherung
Für das Fahrzeug besteht die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung, die Schäden Dritter nach Maßgabe von Police und Gesetz abdeckt. Eine Vollkaskoversicherung oder Selbstbeteiligungsreduzierung besteht nicht: Für Schäden am Mietfahrzeug selbst gilt Abschnitt 11.9.8. Der Vermieter kann Schäden unmittelbar regulieren, soweit keine gesetzliche oder vertragliche Meldepflicht gegenüber dem Versicherer besteht; Zahlungen des Versicherers oder Dritter werden auf die Forderung gegen den Mieter angerechnet.
11.9.10 Unfall, Panne und Diebstahl
Unfall, Panne oder Diebstahl sind dem Vermieter unverzüglich unter +34 611 251 467 zu melden. Der Mieter füllt den Europäischen Unfallbericht aus, fertigt Fotos an und verständigt die Polizei (112) insbesondere bei Personenschäden, Beteiligung Dritter, Fahrerflucht, Diebstahl oder Streit. Die Versorgung Verletzter und die eigene Sicherheit haben dabei immer Vorrang. Reparaturen oder Reparaturaufträge sind ohne vorherige Zustimmung des Vermieters nicht gestattet.
11.9.11 Rückgabe, Verspätung und Rückholung
Die Rückgabe erfolgt in Son Oms bis 18:00 Uhr. Es gilt eine Kulanzzeit von 10 Minuten; ab 18:10 Uhr wird eine pauschale Entschädigung von 50,00 € je angefangene 30 Minuten berechnet, höchstens 180,00 € je Miettag. Die Pauschale entspricht dem Personalaufwand außerhalb der Öffnungszeiten und dem entgangenen Nutzen des Fahrzeugs; dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, dann gilt der niedrigere Betrag. Nichts geschuldet ist, wenn die Verspätung auf einem Fahrzeugdefekt beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Ist das Fahrzeug um 21:00 Uhr nicht zurückgegeben und der Mieter nicht erreichbar, gilt dies als unerlaubte Weiternutzung; der Vermieter darf das Fahrzeug zurückholen und Anzeige erstatten und berechnet die tatsächlich entstandenen Rückholkosten, höchstens jedoch 200,00 €.
11.9.12 Bußgelder und Verkehrsstrafen
Bußgelder und Verkehrsstrafen aus der Nutzung während der Mietzeit trägt der Mieter. Der Vermieter ist gesetzlich verpflichtet, den Fahrer gegenüber der Behörde zu benennen, und berechnet hierfür kein Entgelt. Bescheide werden an die im Mietvertrag angegebene Anschrift weitergeleitet.
11.9.13 Stornierung und Nichterscheinen
Stornierung mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn: vollständige Erstattung des gezahlten Betrags. Stornierung weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn oder Nichterscheinen: keine Erstattung; kann das Fahrzeug für denselben Tag anderweitig vermietet werden, wird der darauf entfallende Betrag erstattet. Sagt der Vermieter wegen Wetter, technischem Zustand des Fahrzeugs oder aus sonstigen Gründen auf seiner Seite ab: Ersatztermin nach Wahl des Kunden oder vollständige Erstattung. Eine geringfügige Verspätung des Mieters bei der Übernahme verlängert die Rückgabezeit nicht. Ohne gültigen Führerschein, mit ungeeignetem Schuhwerk oder bei erkennbarem Alkohol- oder Drogeneinfluss wird das Fahrzeug nicht übergeben; da diese Gründe vom Mieter zu vertreten sind, besteht kein Erstattungsanspruch. Da es sich um eine Fahrzeugvermietung mit festem Ausführungstermin handelt, besteht kein Widerrufsrecht (Art. 103 lit. l RDL 1/2007).
11.9.14 Gesetzliches Melderegister (RD 933/2021)
Der Vermieter erfüllt die auf die Vermietung anwendbaren Registrierungs- und Meldepflichten nach dem Real Decreto 933/2021. Die erforderlichen Daten des Mieters, der Fahrer, des Fahrzeugs, des Vertrags und der Zahlung werden für das gesetzliche Register erhoben. Die vorgeschriebenen Meldungen an die zuständige Behörde erfolgen unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden nach dem jeweils maßgeblichen Ereignis: Reservierung oder Vertragsschluss beziehungsweise Stornierung sowie Beginn der gebuchten Leistung. Der Mieter und die Fahrer müssen die hierfür gesetzlich erforderlichen Angaben bereitstellen. Das Register wird drei Jahre ab Ende der Leistung aufbewahrt. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält Abschnitt 11.9.15.
11.9.15 Datenschutz bei der Vermietung
Verantwortlicher: Adventure Tours Mallorca S.L., NIF B67682914, info@adventure-tours-mallorca.com. Zwecke und Rechtsgrundlagen: Durchführung des Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO); gesetzliche Pflichten, insbesondere Registrierung und Meldung nach RD 933/2021, Fahrerbenennung gegenüber Behörden sowie steuerliche und buchhalterische Pflichten (lit. c); berechtigtes Interesse an der Dokumentation und Geltendmachung von Schäden (lit. f). Empfänger: Secretaría de Estado de Seguridad und weitere zuständige Behörden, Versicherung, Steuerberatung und gegebenenfalls Rechtsanwälte. Aufbewahrung: Register nach RD 933/2021 3 Jahre ab Ende der Leistung; Vertrag, Protokoll und Fotos 5 Jahre (Art. 1964 Código Civil); Buchhaltungsunterlagen und Rechnungen 6 Jahre (Art. 30 Código de Comercio). Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit über info@adventure-tours-mallorca.com; Beschwerde bei der AEPD, www.aepd.es.
11.9.16 Beschwerden, Recht und Sprachfassungen
Im Betrieb stehen amtliche Beschwerdeformulare (hojas de reclamación) zur Verfügung. Änderungen des Mietvertrags bedürfen der Textform, einschließlich E-Mail. Es gilt spanisches Recht; Gerichtsstand ist Palma de Mallorca, soweit kein zwingender Verbrauchergerichtsstand vorgeht. Die Unwirksamkeit einer Klausel berührt die Wirksamkeit des übrigen Vertrags nicht. Der Vertrag besteht in spanischer, deutscher, englischer und französischer Sprache; bei Abweichungen ist die spanische Fassung maßgeblich.
12. Haftung
12.1 Haftung von Adventure Tours
Adventure Tours Mallorca S.L. haftet, wenn und soweit die Voraussetzungen einer Haftung nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften vorliegen. Diese Bedingungen begründen keine über die gesetzlichen und ausdrücklich vereinbarten vertraglichen Pflichten hinausgehende Garantie für einen schadenfreien Verlauf.
Gesetzlich geschützte Ansprüche, insbesondere wegen Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie wegen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden, werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt. Gesetzliche Beweislastregeln bleiben unberührt.
12.2 Aktivitätsrisiken und Mitverantwortung
Outdoor-, Fahr- und Wasseraktivitäten können auch bei sachgerechter Durchführung typische Risiken aufweisen, beim Tauchen insbesondere Druckverletzungen und Dekompressionskrankheit. Die Information über solche Risiken ist kein Haftungsverzicht und entbindet uns nicht von unseren gesetzlichen Sicherheits-, Organisations-, Einweisungs- oder Aufsichtspflichten.
Soweit ein Schaden ausschließlich auf Umständen beruht, für die wir rechtlich nicht verantwortlich sind, besteht keine Haftung unsererseits. Ein rechtlich relevantes Mitverschulden des Geschädigten wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Das Verhalten anderer Personen entlastet uns nicht, soweit es uns gesetzlich zuzurechnen ist.
12.3 Persönliche Gegenstände
Teilnehmer sind für die geeignete Sicherung mitgebrachter persönlicher Gegenstände verantwortlich. Eine gesonderte Verwahrung wird nur übernommen, wenn dies vereinbart wurde. Wir übernehmen keine zusätzliche Garantie gegen Verlust, Diebstahl, Nässe oder Beschädigung.
Soweit wir für den Verlust oder die Beschädigung gesetzlich verantwortlich sind, haften wir nach Abschnitt 12.1. Dies gilt auch für Gegenstände, die uns zur Verwahrung anvertraut wurden.
12.4 Schäden durch Teilnehmer
Teilnehmer und Mieter haften für Schäden, soweit diese ihnen nach den gesetzlichen Vorschriften schuldhaft zuzurechnen sind. Die für die jeweilige Aktivität ausdrücklich vereinbarten Haftungsbegrenzungen bleiben bestehen. Allein die Teilnahme oder die Feststellung eines Schadens begründet keine automatische Pflicht zur Zahlung eines Pauschalbetrags.
12.5 Verhältnis zu Versicherungsleistungen
Versicherungsleistungen ersetzen keine eigenen gesetzlichen Pflichten der Vertragsparteien. Ansprüche gegen uns werden nicht pauschal auf einen Versicherer des Teilnehmers verwiesen. Zahlungen für denselben Schaden werden nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
13. Fotos und Videos
13.1 Unsere Tauchlehrer und Guides können während der Aktivität Fotos und Videos aufnehmen. Fotos und Videos sind nur im Aktivitätspreis enthalten, wenn dies in der jeweiligen Leistungsbeschreibung ausdrücklich angegeben ist. Beim Schnuppertauchen ist das Foto-/Videopaket eine optionale, kostenpflichtige Zusatzleistung. Preis und Leistungsumfang werden vor der Zusatzbuchung mitgeteilt. Bei gebuchtem Paket beziehungsweise ausdrücklich enthaltenen Aufnahmen erfolgt die Bereitstellung nach der Aktivität per Download-Link. Wer nicht fotografiert werden möchte, sagt dies bitte vor Beginn. Für eine Veröffentlichung gilt die gesonderte Einwilligung nach Abschnitt 13.3.
13.2 Fahrer dürfen während der Fahrt nicht filmen oder fotografieren. Beim Schnuppertauchen sind eigene Kameras nicht erlaubt (Abschnitt 11.1). Für mitgebrachte Kameras und andere persönliche Gegenstände gilt Abschnitt 12.3.
13.3 Eine Veröffentlichung auf unserer Website oder in sozialen Netzwerken, auf der Teilnehmer erkennbar sind, erfolgt nur mit deren Einwilligung. Die Einwilligung kann jederzeit per E-Mail widerrufen werden.
14. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten zur Abwicklung der Buchung und Durchführung der Aktivität. Einzelheiten stehen in unserer Datenschutzerklärung.
15. Beschwerden
15.1 Beschwerden richten Sie bitte an info@divingandadventure.com. Wir antworten so schnell wie möglich, spätestens innerhalb eines Monats.
15.2 Offizielle Beschwerdeblätter (Hojas de reclamación) der Balearen sind bei uns erhältlich.
15.3 Wir nehmen an keinem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
16. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
16.1 Es gilt spanisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
16.2 Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
16.3 Diese AGB liegen in Deutsch, Englisch, Spanisch und Französisch vor. Bei Abweichungen ist die spanische Fassung maßgeblich.
16.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
